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Kündigungsschutz Hamburg

Arbeitsrecht Hamburg - Kündigungsschutz

Als Arbeitnehmer sind Sie hierzulande meist gut vor Kündigungen geschützt. Dabei muss jedoch zwischen Kleinbetrieben und Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitarbeitskräften unterschieden werden. Im Arbeitsrecht teilt man das Thema Kündigungsschutz daher in den allgemeinen Kündigungsschutz, dem Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und dem besonderen Kündigungsschutz auf. Dank letzterer Gesetzeslage genießen sehr viele Arbeitnehmer einen umfassenderen Schutz vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers. Der Kündigungsschutz bewirkt, dass eine ordentliche bzw. fristgemäße Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann rechtswirksam ist, wenn einer der drei im Kündigungsschutzgesetz verankerten Gründe vorliegt. Diese Gründe müssen demnach in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Aber auch dringende betriebliche Gründe können einer Kündigung in einigen Fällen zugrunde liegen. Das erschwert die Entlassung eines Arbeitnehmers seitens des Arbeitgebers.

Wer fällt unter das Kündigungsschutzgesetz, wer nicht?

Um Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz als Arbeitnehmer genießen zu können, müssen zwei Anforderungen erfüllt werden. Zum einen müssen Sie schon länger als sechs Monate in dem Betrieb oder Unternehmen tätig sein und zum anderen muss Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei werden Teilzeitkräfte anteilig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt als Vollzeitangestellte. Seit 2004 sind Kleinbetriebe von diesem erweiterten Schutz ausgenommen. Ihr Arbeitsverhältnis bestand bereits vor dem 01.01.2004? Dann ist es möglich, dass Sie zu den Arbeitnehmern gehören, die unter den Schutz vor Kündigungen nach dem KSchG fallen. Gerne prüfe ich als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Ihre individuelle Situation und Ihre Rechte.

Wer genießt besonderen Kündigungsschutz?

Grundsätzlich schützt diese Rechtslage im Arbeitsrecht Sie, als Arbeitnehmer, schon ziemlich gut davor gekündigt zu werden. Bedenken Sie dabei, dass Sie nur im Falle einer ordentlichen bzw. fristgerechten Kündigung geschützt sind. Gehören Sie einer bestimmten Personengruppe an, so stehen Sie unter einem besonderen Kündigungsschutz. Besonders ist dieser Kündigungsschutz, weil er für Arbeitnehmer gilt, die sie sich in einer im wahrsten Sinne des Wortes „besonderen“ Situation befinden – und genau deshalb schutzwürdig sind. Diesen besonderen Schutz im Arbeitsrecht haben Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern, Auszubildende, Menschen in Pflegezeit sowie Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder. Auszubildende sind nach Ihrer Probezeit nicht mehr ordentlich kündbar. Kümmert sich der Arbeitnehmer im Rahmen des Pflegezeitgesetzes um Familienmitglieder, so steht er ebenfalls unter besonderem Kündigungsschutz.

Kündigungsschutz in Elternzeit

Auch in der Elternzeit wird der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz mit dem besonderen Kündigungsschutz erweitert. Dadurch steht der Arbeitgeber vor einer weiteren Hürde, sollte er eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben. In sehr seltenen Ausnahmefällen ist eine Kündigung trotz des besonderen Umstands rechtens. Zudem gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten, um den besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit in Anspruch nehmen zu können. Tiefergehende Informationen zum Thema gesetzliches Kündigungsverbot während des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs erhalten Sie hier. Wurde Ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, so sollten Sie immer Hilfe bei einem Anwalt oder noch besser Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Gerne stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Hamburg unterstützend zur Seite.

Elternzeit

Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Im Arbeitsrecht stellen Kündigungen ein Kerngebiet dar. In meiner Tätigkeit als Anwalt, mit Sitz in Hamburg, habe ich schon vielen Arbeitnehmern in einer solchen schwierigen Situation beigestanden, denn nicht selten sind Kündigungen aus verschiedenen Gründen unwirksam. Arbeitnehmer können dann gegen diese Kündigung vorgehen, indem Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ziel einer solchen Klage ist der Erhalt des Arbeitsplatzes. Da meist weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber eine objektive Sicht auf die Dinge haben und die Situation unterschiedlich beurteilen, wird vor dem Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess entscheiden, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg unterstütze ich Sie bei einem solchen Prozess. Sie benötigen weitere Informationen zu der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht? Ich habe Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Kündigungsschutzklage

Jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg kontaktieren!

Eine Kündigung bedroht meist die wichtigste wirtschaftliche Grundlage im Leben. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass Kündigungen unwirksam sind. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Hamburg unterstützend zur Seite. Lassen Sie sich im Falle einer Kündigung rechtssicher, kompetent und individuell beraten. Ich prüfe Ihre Situation und die Möglichkeiten der Einbeziehung des Kündigungsschutzes für Sie. Gerne stehe ich Ihnen dafür in meiner Hamburger Rechtsanwaltskanzlei persönlich zur Verfügung. Rufen Sie gerne an oder schreiben Sie eine Mail.

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