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Karrierevorsorge - Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Karrierevorsorge für Fach- und Führungskräfte

Karrierevorsorge? Was ist das? Ganz einfach: Sie investieren so viel Zeit und Energie in Ihren Arbeitsplatz, in Ihren Beruf. Zeit und Energie, die sich auszahlen sollen. Die Chancen dafür stehen gut, wenn Sie ein gutes Arbeitsumfeld haben, insbesondere mehr entscheiden können, als entschieden zu werden. Hat Ihre Arbeit Einfluss auf Ihr Privatleben? Natürlich hat es das. Die Wechselwirkungen, die dadurch entstehen, positiv wie negativ, kennen Sie als Fach- und Führungskraft schon lange.

Rechtzeitig Unterstützung holen

Meist ist das Arbeitsumfeld in ständiger Bewegung. Schwierig wird es nach meiner Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn die damit verbundenen Veränderungen einen unvorbereitet treffen. Karrierevorsorge bedeutet, die einzelnen Abschnitte eines Arbeitsverhältnisses aufmerksam im Blick zu behalten.

Der neue Arbeitsvertrag liest und prüft sich meist relativ leicht. Stimmen die wichtigsten Parameter, z. B. Position, Aufgaben, Gehalt, realistische variable Vergütung, Dienstwagen mit Privatnutzung, Anzahl der Urlaubstage etc.? Hat der neue Arbeitsvertrag auch keine Haken und passt zu diesem Karriereschritt, z. B. Länge der Probezeit, Kündigungsfristen oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Der klassische juristische Vertrag also, hier: Geld gegen Arbeit, Arbeit gegen Geld – im weltweit einmaligen Rahmen der deutschen Arbeitnehmerschutzgesetze.

Nach der Unterschrift geht es richtig los. Gelingt Ihnen ein guter Einstieg im neuen Betrieb, fachlich, und persönlich, insbesondere im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen und mit Ihren Vorgesetzten? Sicher, sonst hätten Sie schon aufgehört zu lesen. Der erste Meilenstein nach Ihrer Unterschrift ist nach 6 Monaten erreicht. Denn beschäftigt Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb, genießt Ihr Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Kündigungsschutzgesetz

Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber nur dann wirksam kündigen kann, wenn er einen gesetzlichen Kündigungsgrund hat, nämlich personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Karrierevorsorge bedeutet in diesem Abschnitt Ihres Arbeitsverhältnisses daher, sich und das berufliche Umfeld genau zu beobachten. Bin ich häufig oder länger krank? Kriselt es im Umgang mit anderen am Arbeitsplatz? Wird der Ton rauer, steigen die Anforderungen bei gleichzeitiger Verschlechterung der Arbeitsbedingungen? Werde ich unter Druck gesetzt, z. B. durch eine Abmahnung? Verändert sich die Struktur der Arbeitsplätze, werden Arbeitsplätze abgebaut oder verändert? Gibt es bei Ihnen einen Betriebsrat, kann ein Mitglied Ihres Vertrauens ein erster guter Ansprechpartner bei solchen Fragen sein.

Abmahnung

Betriebsrat

Was zum professionellen Arbeitsverhältnis gehört, aber allzu oft unausgesprochen bleibt: Bei diesen Fragen geht es nicht nur um Ihre Rechte und Pflichten nach dem Arbeitsvertrag und dem Arbeitsrecht. Vielmehr wird es in vielen Situationen am Arbeitsplatz um Ihr Gefühl gehen, das Sie dabei haben. Gibt es überhaupt oder noch Wertschätzung, Anerkennung, Respekt und einen würdevollen Umgang? Das nenne ich als erfahrener und ausschließlich im Arbeitsrecht tätiger Fachanwalt den emotionalen Vertrag. Dieser ist regelmäßig das Spiegelbild zum allseits bekannten Arbeitsvertrag.

Wenn Sie merken, dass hier etwas für Sie nicht mehr stimmt oder Veränderungen auf Sie zurollen, die Sie selbst nicht oder nur bedingt beeinflussen können, sollten wir uns zusammensetzen. Hier gilt: je eher, desto besser. Je später, umso dringender.

Kontakt

Nach der Unterschrift ist vor der Unterschrift

Stehen die Zeichen in Ihrem Arbeitsverhältnis auf Trennung, wird meist eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag im Raum stehen. Jetzt geht es ans Eingemachte: an Ihren Job, also an Ihre aktuelle wirtschaftliche Existenzgrundlage, im schlimmsten Fall an Ihre Karriere, gerade wenn Sie zuvor langjährig und dauerhaft bei diesem Arbeitgeber erfolgreich waren. Das erste Gefühl der Hilflosigkeit überwinden wir gemeinsam und erarbeiten anschließend eine passende und pragmatische Lösung für IHREN Fall. Denn jetzt gilt es, die Chancen, die in dieser schwierigen beruflichen Situation für Sie liegen, arbeitsrechtlich für Sie zu nutzen. Wo stehen Sie beruflich, persönlich und arbeitsrechtlich? Welche Lösungen gibt es, welche ist die beste? Können wir durch das (Verhandlungs-)Ergebnis eine Brücke zu Ihrem nächsten Karriereschritt schlagen, z. B. mit Blick auf Beendigungstermine, Abfindung, Freistellung, Sprinter, Outplacement oder Fortbildung, Vermeidung von Arbeitslosigkeit und / oder Sperrzeiten auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 usw., usw. usw.? Gerne bin ich für Sie da! Denn Karrierevorsorge bedeutet, dass Sie im Mittelpunkt stehen.

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Schon gewusst?

Ich bin als Fachanwalt ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und vertrete aus Überzeugung beide Seiten im Arbeitsverhältnis. Das ist im Einzelfall dann entweder der Arbeitnehmer oder ggf. der Arbeitgeber. Erfahrungsgemäß ist dies gerade im Kündigungsschutzrecht ein taktischer Vorteil, weil ich in der Regel bestens mit den jeweiligen Interessen meiner Partei und der Gegenseite vertraut bin.

Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. In einem ersten kurzen und unverbindlichen Gespräch klären wir Ihren konkreten Bedarf und finden einen schnellen Termin. In diesem erarbeite ich mit Ihnen die für Ihren individuellen Fall passende Strategie und Lösungsmöglichkeiten. Und keine Sorge vor den Kosten, sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten: Auch die Kosten der Zusammenarbeit klären wir vorher gemeinsam – klar und transparent.

 
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